Teilnahmebedingungen

Zum Entenrennen zugelassen sind nur nummerierte Enten des Veranstalters, fĂĽr die eine gĂĽltige Rennlizenz erworben wurde. Die Rennenten bleiben Eigentum des Veranstalters. Das Los berechtigt nur zur Teilnahme am Entenrennen, nicht zum Erwerb der Ente.

Die Preise können nicht getauscht oder ausbezahlt werden.

Die Gewinne müssen bis 31.10.2024 beim Stadtmarketing Nibelungenstadt e. V., Rathenaustr. 20, 67547 Worms zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Nach diesem Termin verfällt der Gewinnanspruch.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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